Heinrich Honsell,
geb. am 28. Juli 1942 in München, ist deutscher und österreichischer
Staatsbürger.
Er ist emeritierter Professor für Schweizerisches und Europäisches
Privatrecht an der Universität Zürich und Honorarprofessor für
Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Salzburg. Seine juristische
Ausbildung hat er in Deutschland absolviert.
Er promovierte im Jahre 1969 bei Wolfgang Kunkel an der Universität München
und habilitierte sich dort 1972 bei Karl Larenz. Im selben Jahr wechselte
er an die Universität Bielefeld, wo er bis 1977 eine Professur für
Bürgerliches Recht innehatte. Von 1977 bis 1989 lehrte er an der Universität
Salzburg Privatrecht und Römisches Recht.
Von 1989 bis 2007 war er an der Universität Zürich tätig. Er
erhielt zahlreiche Rufe an andere Universitäten, wie Wien, München,
Salzburg, Bern, Tübingen, Erlangen und Würzburg. Von 1993 –
2003 war Honsell Mitglied des Vorstands der Deutschen Zivilrechtslehrervereinigung;
seit 1999 als geschäftsführender Vorstand.
Er ist korrespondierendes Mitglied der österreichischen Akademie der
Wissenschaften in Wien.
Das Arbeitsgebiet von Honsell umfasst neben Römischem Recht und Methodenlehre
das Privatrecht einschliesslich der Nebengebiete (insbesondere Gesellschafts-
und Handelsrecht sowie Versicherungsrecht).
Er ist Autor von über hundert Publikationen in Deutschland, Österreich
und der Schweiz. Honsell ist u. a. Herausgeber und Mitautor der Basler Kommentare
zum schweizerischen Privatrecht, sowie von J. v. Staudinger's Kommentar zum
deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Er hat neben zahlreichen Monographien Lehr- und Handbücher zum Obligationenrecht,
zum Haftpflichtrecht und zum Römischen Recht verfasst. Daneben ist er
auch in der Praxis als Gutachter und Schiedsrichter tätig.
